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   AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07   

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AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07 (https://dejure.org/2007,57932)
AG Velbert, Entscheidung vom 31.10.2007 - 13 C 302/07 (https://dejure.org/2007,57932)
AG Velbert, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 13 C 302/07 (https://dejure.org/2007,57932)
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  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
    Das Gericht vermag nicht zu erkennen, dass der Bundesgerichtshof in seiner späteren Entscheidung vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05.- die Voraussetzungen weiter einschränken wollte, unter denen der Geschädigte Reparaturkosten beanspruchen kann, die um bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen.

    In dem Verfahren VI ZR 192/05 hatte der BGH über den Fall zu entscheiden, dass der Geschädigte eine fiktive Abrechnung nach dem Sachverständigengutachten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes forderte, obwohl das.

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 172/04 - entschieden, dass es mit den Grundsätzen des Schadensrechts in Einklang steht, dass dem Geschädigten, der eine Reparatur nachweislich durchführt, die zur Instandsetzung erforderlichen Kosten zuerkannt werden können, die den Wiederbeschaffungswert bis zu 30 % übersteigen.

    Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren dar reparieren darf, wenn "nämlich die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (wert übersteigen. Bei Bei einer Überschreitung um bis zu 30 % ist aber nach dem Urteil des BGH vom 15.02.2005 - VI ZR 172/04 -, wie oben dargelegt, das Integritätsinteresse im Fall einer fachgerecht und.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
    2003 - Vi ZR 393/02 - in dem der Senat entschieden hatte, dass der Geschädigte zum LET Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwerts verlangen kann, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren" lässt und weiter benutzt, Ohne dass es auf Qualität und Umfang der Reparatur ankommt.
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
    Für den Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes hat der BGH in der Entscheidung vom 05.12.2006 - VI ZR 77/06 - klarstellend zum Ausdruck gebracht, dass es im Fall einer fachgerechten und voll.
  • BGH, 15.12.2004 - IV ZR 393/02

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der

    Auszug aus AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
    Diese Kriterien für einen Ans ruch auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gelten als6 nicht kumula | Sondern alternativ.Die u Entscheidung vom 23.05.2006 - VIZR 192/051 insofern nur a ne der Entscheidung vom 29.04.2003 - IV ZR 393/02 -, als klargestellt wird, für welchen Zeitraum der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzen muss, um ein nachhaltiges.
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